Die Autorität in der pädagogischen Beratung

Dem ursprünglichen Wortsinn folgend, kann Autorität (lateinisch auctoritas) als „fördernde Überlegenheit“ übersetzt werden. Im römischen Staats- und Privatrecht herrschte ein bemerkenswert positives Autoritätsverständnis vor. So fand sich in der römischen Verfassung eine sorgfältige Unterscheidung zwischen der Autorität, die beim Senat lag und der Macht (potestas), die der Magistrat inne hatte. Senatoren wurden als Autoritäten geachtet und in ihrem Rat aufgrund ihrer Lebenserfahrung, Bildung und Uneigennützigkeit ernst genommen. Zum Wesen der auctoritas gehörte nach damaligem Verständnis unabdingbar, dass sie selbstlos Rat gab und durch die Vertrauenswürdigkeit des Autoritätsträgers überzeugte. Die adligen Senatoren galten zudem als moralisch vorbildlich und umfassend gebildet.

Autorität versus Macht in der Geschichte

Die Mitglieder des Magistrats hingegen verfügten über gesetzgeberische / richterliche Amtsgewalt, nicht aber über die freiwillige Unterwerfung derjenigen, die Vertrauen schenken oder verweigern. Seit der Revolution der Gracchen (133-121 v. Chr.) wurde mit dem moralischen Verfall des Adels der Wert ihrer Autorität mehr und mehr in Frage gestellt. In der Person des Kaisers Octavian (69 v.-14 n. Chr.) verbanden sich dann ad personam die institutionelle Macht (potestas) mit der persönlichen Autorität (auctoritas), der Vertrauenswürdigkeit, die er sich als siegreicher Kaiser beim Volk verdient hatte. Seine Nachfolger reduzierten durch ihr Machtgehabe nach und nach das Wortfeld der Autorität und sorgten letztendlich dafür (stark verkürzt zusammengefasst!), dass über die Kirche im Mittelalter, die Säkularisierung des Autoritätsbegriffs in der Zeit der Aufklärung, die theatralischen Formen der Autorität in der Weimarer Republik, die Pervertierungen im totalitären Nazireich, bis hin zum Aufstand gegen jede Autorität in der Zeit der Studentenrevolte vom ursprünglichen Inhalt der auctoritas weder begrifflich noch inhaltlich ein Bewusstsein vorhanden ist (vgl. zum diachronischen Wandel des Autoritätsverständnisses Eschenburg 1976, 18ff.).

 

Autorität heute

Heute steht der deutsche Begriff Autorität umgangssprachlich der Macht sehr nahe. Inhaltlich wird das, was auctoritas ursprünglich ausdrückte, behelfsweise mit anderen Worten umschrieben („kooperativer Führungsstil“, „flache Hierarchien“, „kein autoritäres Gehabe“ usw.). Wenn dagegen von „Autorität des Lehrers“, der „Autorität des Staates“ oder etwa „Autorität der Eltern“ die Rede ist, welcher „man sich unterordnen muss“, wird oft Macht und Gehorsam, nicht aber fördernde Überlegenheit und freiwillige Unterordnung, beschrieben. Selbst Lehrer, die vor dem Hintergrund ihrer Vertrauenswürdigkeit und persönlichen Kompetenz Autorität entfalten könnten, werden durch das feste Gefüge struktureller Macht in Form von Notengebung, Zeugnissen, Versetzungsunsicherheit und Verweisdrohung korrumpiert und können kein druckfreies Autoritätsverhältnis zu den Schülerinnen und Schülern aufbauen. Vom richtigen Verständnis der Autorität, im Sinne einer fördernden Überlegenheit, hängt jedoch im Rahmen einer pädagogischen Beratung vieles ab. Es darf dabei weder auf eine gewisse Überlegenheit, noch auf die unbedingte Absicht, dem Ratsuchenden in seinem selbstgesteuerten Entwicklungsprozess zu dienen, verzichtet werden.