Ermutigung zur Selbständigkeit in der pädagogischen Beratung
Wenn also pädagogische Beratung eine Handlungsform von Erziehung darstellt (vgl. zum Erziehungsbegriff Kobi 2004), tritt sie als feinfühlige, aufmerksame, demütige Haltung, nicht als spezifische Tätigkeit auf.
Haltung, nicht Tätigkeit
| Insofern lassen sich nicht „richtige“ und „falsche“ Techniken, nicht effektive und ineffektive Formen von Wissenstransfer und auch nicht obligatorische von fakultativen Tätigkeiten unterscheiden, um „gute“ von „schlechter“ Beratung abzugrenzen. Bei der Beratung ist – wie in der Erziehung auch – weniger von Bedeutung, was ich mit dem Kind, bzw. für den Ratsuchenden etc. tue, als vielmehr wie ich es tue. |
Gemeinsamer Gestaltungsprozess
Dabei ist Erziehung – in der Beratung wie in anderen Kontexten auch – ein gemeinsam vollzogener Gestaltungsprozess und nicht ein einseitiges Tun und Erleiden. Beratung sollte sich nicht – ebenso wenig wie andere Formen der Erziehung – auf eine festgeschriebene Rollenverteilung stützen. Der Berater ist nicht ein „Ansager“, dessen Rat vom Klienten umgesetzt werden muss, sondern ein Partner, mit dem gemeinsam Handlungen besprochen, Einstellungen entlarvt, Engegefühle bewältigt und Lebensentscheidungen in die Hand genommen werden. |
Gemeinsames Aushandeln
Pädagogische Beratung hat sich sogar an einer dritten originären Eigenschaft von Erziehung zu messen: Sie stellt ein gegenseitiges Aushandeln von Handlungsmöglichkeiten und kein einseitiges Durchsetzen von Machtansprüchen dar. Der Beratende verfügt nicht über Expertenwissen (z.B. über Wirkungsweisen von Drogen o.ä.) und könnte dieses etwa für seine Argumentation verwenden, sondern ist als Pädagoge aufgefordert, Handlungsspielräume auszuloten und zu verhandeln. |
Themenzentrierter Diskurs
Hier lässt sich ein viertes zentrales Axiom zum Wesen der Erziehung für unsere Überlegungen fruchtbar machen: Pädagogische Beratung stellt, wie Erziehung grundsätzlich, einen themenzentrierten Diskurs und keine gegenstandsbezogene Produktion dar. Dies bedeutet: Es gilt nicht in erster Linie, die pragmatische Lösung eines konkreten Problems herbeizuführen, sondern es geht um die Bearbeitung des gesamten Themas. Wenn eine bestimmte Schulleistungsproblematik Eltern in die Beratung treibt, kann nicht ausschließlich die Leistungssteigerung des Kindes durch ausgeklügelte Verstärkersysteme (gegenstandsbezogenes) Ziel sein, sondern wird möglicherweise ein komplexes Thema wie Motivation, Angst, Selbstbewusstsein, Über-/Untersteuerung zur Bearbeitung anstehen. So ist im günstigsten Fall am Ende des Beratungsprozesses nicht die Problemlösung gelungen, sondern die ratsuchenden Eltern und/oder auch das schulversagende Kind konnten mehr Selbständigkeit gewinnen. Streng genommen hat Erziehung sogar gar keinen beschreibbaren Gegenstand. Anders formuliert: Streng genommen findet Erziehung nicht „in Bezug auf...“, sondern nur „zwischen....“ statt. Es geht also um die Bearbeitung eines Themas, möglicherweise eines Lebensthemas und nicht um die Bearbeitung und Lösung eines Problems. |
Bilateraler Beziehungswandel
Dabei gilt für das Beratungs- wie auch das häusliche Erziehungsverhältnis gleichermaßen: Es vollzieht sich in einem bilateralen Beziehungswandel und erfüllt sich nicht nur in ratsuchender Verhaltensänderung. Berater und Ratsuchender verändern sich gleichermaßen. |
Stimulativer Vorgang
Last but not least: Erziehung, bzw. Beratung als Handlungsform der Erziehung, ist immer ein stimulativer Vorgang. Will heißen: Der Berater kann nicht Verhalten oder Einstellung oder Werthaltung oder Entschluss transferieren und damit einen anderen, etwa besser passenden oder einsichtigeren, Menschen aus dem Ratsuchenden machen. Vielmehr wird der Berater – ähnlich wie der verantwortungsvolle Erzieher – Phantasie anregen, Impulse geben, zu Träumen einladen und damit ein autopoietisches (= selbstorganisiertes, selbstgesteuertes) System anregen, eigene Wirklichkeiten, Wahrnehmungen und Umsetzungsmöglichkeiten zu schaffen (vgl. Kobi 2004). |
Mündigkeit statt Zwang
Weil Pädagogik im Sinne erzieherischen Handelns und der theoretischen Reflexion dieses Handelns die Mündigkeit des Edukanten anstrebt, verfolgt auch pädagogische Beratung das Ziel, einem Ratsuchenden zur dauerhaften Mündigkeit und zur Entfaltung seiner Kräfte und Möglichkeiten zu verhelfen. Pädagogische Beratung geht nicht davon aus, dass von außen eingebrachtes Expertenwissen oder neue Sachinformationen wesentliches zur Handlungsfähigkeit des Ratsuchenden beitragen. Derlei Input führt in Konsequenz dauerhaft zur Abhängigkeit von externer Hilfe. In verschiedenen Kontexten wird diese Setzung allerdings offensichtlich gleichgültig aufgegeben: Beratung – insbesondere pädagogische Beratung – soll freiwillig stattfinden. Hechler (2010) weist darauf hin, dass sogar in genuin pädagogischen Handlungsfeldern mitunter gesetzliche Regelungen für die Unfreiwilligkeit, bzw. für einen so genannten „Zwangskontext“, sorgen. Man denke an den Paragraphen 218 StGB, der eine obligatorische Schwangerschaftskonfliktberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch vorsieht und im Gültigkeitsbereich des KJHG das Hilfeplangespräch, das häufig mit Zwang einher geht. Auch die so genannten „Beratungsgespräche“ in der zweiten Lehrerbildungsphase nach einem Unterrichtsbesuch durch den Seminarlehrer haben keinen freiwilligen Charakter. Streng genommen sollten für solche Gespräche andere Bezeichnungen, etwa die der „Aufklärung“ und des „Umstimmungsversuchs“, der „Erörterung“ und „Vergatterung“ oder der „Notenbegründung“ gewählt werden. |